Eigenverbrauch

Was ist Eigenverbrauch?

Eigenverbrauch bezeichnet die Entnahme von Waren, Produkten oder Dienstleistungen aus dem eigenen Unternehmen für den privaten Gebrauch oder für andere betriebsfremde Zwecke. Das kann die Entnahme von Büromaterial für den Haushalt, die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs oder das Konsumieren von Waren aus dem eigenen Geschäft umfassen. In Österreich ist der Eigenverbrauch steuerlich relevant und muss entsprechend dokumentiert und versteuert werden.

Buchhalterische und steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs

Wenn du Güter oder Dienstleistungen für den Eigenverbrauch entnimmst, musst du diese als betriebsinterne Leistung erfassen. Aus steuerlicher Sicht wird die Entnahme so behandelt, als wäre eine Dienstleistung an einen externen Kunden verkauft worden. Daher sind auch Umsatzsteuer und gegebenenfalls andere Abgaben darauf zu entrichten.

Für die Buchhaltung bedeutet das: Du buchst die Entnahme als Erlös und gleichzeitig als Aufwand, um die Lagerbestände oder die erbrachten Dienstleistungen korrekt abzubilden. Durch die Buchung als Erlös erhöht sich dein zu versteuerndes Einkommen.

Wertansatz und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der entnommenen Güter oder Dienstleistungen kann je nach Art der Entnahme und den betrieblichen Gegebenheiten unterschiedlich sein. Grundsätzlich soll der Wert der Entnahme jedoch realitätsnah ermittelt werden. Das heißt, der Marktwert oder der Einkaufspreis inklusive aller Nebenkosten und Steuern stellt eine Grundlage dar.

Für die Bewertung gibt es verschiedene Methoden:

  1. Anschaffungs- oder Herstellungskosten: Der Wert der entnommenen Waren entspricht den Kosten, die für Anschaffung oder Herstellung angefallen sind.
  2. Marktpreis: Insbesondere bei Dienstleistungen kann der übliche Marktpreis als Grundlage für die Bewertung herangezogen werden.
  3. Pauschalierung: In manchen Fällen, zum Beispiel bei der Entnahme von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus dem eigenen Betrieb, kann eine steuerliche Pauschalierung vorgenommen werden.

Besonderheiten und Hinweise in Österreich

In Österreich ist der Eigenverbrauch nicht nur in der Einkommensteuer, sondern auch in der Umsatzsteuer relevant. Ein Unternehmer, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, muss für den Eigenverbrauch Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dabei wird der Eigenverbrauch in der Regel in der Umsatzsteuervoranmeldung erfasst und die fällige Steuer berechnet.

Beachte auch, dass bestimmte Formen des Eigenverbrauchs, wie die private Nutzung eines Firmenautos, zusätzlich als Sachbezug gelten können und somit auch sozialversicherungsrechtliche Folgen haben können.

Im Falle einer Betriebsprüfung ist es daher entscheidend, den Eigenverbrauch genau zu dokumentieren. Rechnungen, Belege oder Aufzeichnungen über die Entnahme und den angesetzten Wert sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

Zusammengefasst ist der Eigenverbrauch ein komplexes Thema, das sowohl buchhalterisch als auch steuerlich korrekt behandelt werden muss. Die Beachtung der speziellen Regelungen und Anforderungen in Österreich ist dabei unerlässlich. Die genaue Erfassung und Dokumentation sind zwingend notwendig, um bei einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt keine Probleme zu bekommen.

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