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Grundlagen zu Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldung

Hier findest du alle wichtigen Informationen zur USt und Grundlagen zur Umsatzsteuervoranmeldung, mit Umsatzgrenzen und Fristen.

Alles Wissenswerte über die Umsatzsteuer und die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA). Leicht verständlich erklären wir Basisbegriffe, bringen aber auch Details zu z.B. UVA-Formular und wie man dieses ausfüllt.

Besonders interessant für EPU und Selbstständige, von den Grundlagen zur Umsatzsteuervoranmeldung, bis zu Umsatzgrenzen und Fristen.

Begriffsdefinitionen zur Umsatzsteuer

Der Umsatz ist der Erlös, welcher beim Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erzielt wird und von dem die Umsatzsteuer zu berechnen ist.

Erlös ist nicht gleich Gewinn! Beim Erlös handelt es sich um den reinen Gegenwert aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Der Gewinn ist der „Rest“ der dir nach Abzug der Aufwendungen in Summe übrig bleibt. Dieser Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Für die Berechnung der Umsatzsteuer ist hingegen der Erlös maßgeblich.

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Leistungsaustausch besteuert. Basis für die Umsatzsteuer ist der Erlös.

Die Vorsteuer ist die ausgewiesene Umsatzsteuer, welche ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer beim Leistungsaustausch bezahlt hat. Diese kannst du im Rahmen des Vorsteuerabzuges geltend machen.

Der Nettobetrag ist der Verkaufsbetrag ohne Steuer. Somit also auch die Basis zur Berechnung der Umsatzsteuer.

Der Bruttobetrag ist der Verkaufsbetrag inkl. Umsatzsteuer.

Umsatzsteuervoranmeldungen (U30) sind unterjährig, monatlich oder quartalsweise, als Vorabmeldung an das Finanzamt zu erbringen.

Die Umsatzsteuererklärung (U1) ist nach Ablauf eines Geschäftsjahres von jedem Unternehmer zu erstellen und elektronisch bis 30. Juni des Folgejahres einzubringen.

Wer muss Umsatzsteuer abführen?

Die Umsatzsteuer wird vom Unternehmer geschuldet, der eine Ware oder Dienstleistung verkauft. Sie ist an das Finanzamt abzuführen.

Kleinunternehmer, die eine Umsatzgrenze von EUR 35.000,00 nicht überschreiten, sind unecht steuerbefreit (eine nähere Erläuterung dieses Begriffes findest du hier), können aber auf Antrag auf diese Umsatzsteuerbefreiung verzichten.

Wann unterliegt ein Umsatz der Umsatzsteuer?

Grundsätzlich unterliegt jeder unternehmerische Umsatz der Umsatzsteuer.

Steuerbare Umsätze nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG 1994 §1 Abs 1) sind:

  • Die Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt;
  • der Eigenverbrauch im Inland;
  • die Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrumsatzsteuer) aus dem Drittlandsgebiet in das Inland;
  • der innergemeinschaftliche Erwerb.

Aber nicht alle Umsätze sind steuerpflichtig. Das UStG enthält eine Reihe von Steuerbefreiungen (§ 6 UStG). 

Berechnung der Umsatzsteuer

Als Basis zur Berechnung der Umsatzsteuer wird das Nettoentgelt der verkauften Ware oder Dienstleistung herangezogen. Nettobetrag plus Umsatzsteuer ergeben somit den Warenverkaufspreis. Den errechneten Umsatzsteuerbetrag musst du nun an das Finanzamt entrichten.

Die geltenden Umsatzsteuersätze für Österreich sind:

  • 20% Normalsteuersatz
  • 10% ermäßigter Steuersatz, gilt z.B. für Lebensmittel, Arzneimittel, Bücher, etc. (eine taxative Auflistung findet sich im UStG §10)
  • 13% ermäßigter Steuersatz, z.B. für Wein (eine taxative Auflistung findet sich im UStG §10)
  • 19% ermäßigter Steuersatz für die in den Gebieten Jungholz und Mittelberg bewirkten Umsätzen

Beispiel: Deine Ware hat einen Nettowert von EUR 500,00 + 20% USt EUR 100,00 = einen Gesamtverkaufsbetrag von EUR 600,00

Vorsteuerabzug

Kaufst du als Unternehmer eine Ware oder Dienstleistung zu, so kannst du in der Regel diese bezahlte Umsatzsteuer (= Vorsteuer) beim Finanzamt zurückfordern.

Umsatzsteuervoranmeldung & Fälligkeit der Umsatzsteuer

Allgemein

Die Umsatzsteuer ist eine selbst zu berechnende Abgabe. In der Praxis werden Umsatzsteuer und Vorsteuer pro Periode (Monat oder Quartal) errechnet. Ist in einer Periode die Umsatzsteuer höher als die Vorsteuerforderung gegenüber dem Finanzamt, so spricht man von einer Umsatzsteuerzahllast. Diese Zahllast ist an das Finanzamt als Vorauszahlung abzuführen. Den umgekehrten Fall nennt man Überschuss, welchen du vom Finanzamt zurückfordern kannst. Hast du eine Gutschrift und somit eine Forderung gegenüber dem Finanzamt errechnet, so musst du trotzdem eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einbringen. Ein etwaiges Guthaben kannst du dann für andere Steuerverbindlichkeiten verwenden oder dir mittels eines Antrages zurückzahlen lassen.

Voranmeldungszeitraum

Grundsätzlich gilt als Voranmeldungszeitraum der Monat. Wenn die Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr die Grenze von EUR 100.000,00 nicht überschritten haben, gilt das Kalendervierteljahr (Quartal) als Voranmeldungszeitraum.

Fristen und Fälligkeiten

Die Umsatzsteuerzahllast ist bis spätestens am 15. des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Kalendermonates an das Finanzamt zu überweisen. An diesem Fälligkeitstag ist auch die Umsatzsteuervoranmeldung, elektronisch über Finanzonline, beim Finanzamt einzubringen.

Beispiel: Deine im Monat Mai entstandene Umsatzsteuerzahllast muss bis spätestens 15. Juli an das Finanzamt bezahlt und deine Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Mai muss ebenfalls bis zu diesem Termin beim Finanzamt eingereicht werden.

Elektronische Einbringung der Umsatzsteuervoranmeldung

Grundsätzlich ist die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch über Finanzonline zu übermitteln. Eine Ausnahme gilt dann, wenn dies mangels technischer Voraussetzungen, wie etwa ein fehlender Internet-Anschluss, nicht möglich oder zumutbar ist. Dann hast du die Möglichkeit, einen amtlichen Vordruck – das U 30 Formular – beim Finanzamt direkt abzugeben.

Beispiel: Das Gesetz stellt hier ganz klar auf die Zumutbarkeit ab. Wird vom Einbringer z.B. ein Internet-Anschluss als Ausgaben geltend gemacht, so ist der Antrag jedenfalls elektronisch einzubringen, da dann nicht auf die mangelnden technischen Voraussetzungen abgestellt werden kann.

Wissenswertes zur Umsatzsteuer

Das Umsatzsteuergesetz in der aktuellen Fassung stammt aus dem Jahr 1994 (UStG 1994) wurde aber im Laufe der Jahre durch diverse Erlässe, Novellen, Richtlinien und Begleitgesetze adaptiert.

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Allphasensteuer, was bedeutet, dass in jeder Phase der Wertschöpfungskette bis zum Endverbraucher eine Umsatzsteuer erhoben wird.

Einteilung der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine

  • Objektsteuer, weil eine Sache und nicht eine Person besteuert wird
  • Verkehrssteuer, weil sie durch einen Leistungsaustausch ausgelöst wird
  • Verbrauchersteuer, weil nur der Endverbraucher tatsächlich damit belastet wird
  • Indirekte Steuer, weil sie zwar vom Endverbraucher letztendlich bezahlt, aber vom Unternehmer (Verkäufer) an das Finanzamt abgeführt werden muss
  • Gemeinschaftliche Bundesabgabe, weil sie Bund, Ländern und Gemeinden gemeinschaftlich zusteht

Erhebungsformen der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird erhoben durch

  • Umsatzsteuervoranmeldung, welche monatlich/quartalsweise an das Finanzamt gemeldet werden muss
  • Veranlagung durch die Umsatzsteuererklärung, welche im Rahmen der Jahreserklärung (unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen) erstellt wird.

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Maxi Fischer

Steuern und alles, was dazu gehört – das ist Maxis große Leidenschaft. Durch ihre jahrelange Erfahrung, die sie in Steuerberatungskanzleien sammeln konnte, weiß sie genau, welche Themen & Infomationen für Selbstständige am wichtigsten sind.