HomeBlogSteuernDie steueroptimale Weihnachtsfeier

Die steueroptimale Weihnachtsfeier

Weihnachten steht vor der Tür und du stellst dir die Frage nach einer Weihnachtsfeier oder nach einem Geschenk für deine Mitarbeiter?

Weihnachten steht vor der Tür und vielleicht stellt sich dir als Unternehmer die Frage nach einer Firmenweihnachtsfeier oder nach einem Geschenk für deine Mitarbeiter? Und geht das nicht auch steuerschonend?

Betriebsausgabe Weihnachtsfeier

Veranstaltest du eine Weihnachtsfeier, ist die Teilnahme an einer solchen Betriebsveranstaltung für deine Mitarbeiter bis zu einem Jahresbetrag von EUR 365,00 steuer- und beitragsfrei. Bei dir stellen die damit verbundenen Ausgaben abzugsfähige Betriebsausgaben dar.

Steuerliche Behandlung von Weihnachtsgeschenken

Willst du deinen Mitarbeitern auch noch ein Weihnachtsgeschenk zukommen lassen, kannst du – zusätzlich zum Freibetrag für diverse Betriebsveranstaltungen – jedem Dienstnehmer Sachzuwendungen bis EUR 186,00 pro Jahr zuwenden. Auch diese Sachzuwendungen sind beim Dienstnehmer steuer- und beitragsfrei.

Als Sachzuwendungen kommen zum Beispiel Autobahnvignetten, Gutscheine oder Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können, in Betracht. Du kannst aber auch Goldmünzen beziehungsweise Golddukaten verschenken. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass der Goldwert im Vordergrund stehen muss, damit das Geschenk als steuerfreie Sachzuwendung anerkannt werden kann.

Steuerfreiheit von Weihnachtsgeschenk auch ohne Weihnachtsfeier

Solltest du keine Weihnachtsfeier planen, deinen Mitarbeitern aber trotzdem eine Kleinigkeit schenken wollen, ist das auch möglich. Die Abhaltung einer Weihnachtsfeier ist für die Steuerfreiheit der Sachzuwendungen keine Bedingung. Allein die Verteilung der Geschenke gilt bereits als Betriebsveranstaltung.

Überschreiten der Freibeträge

Bitte beachte, dass im Falle eines Überschreitens der Freibeträge für (Weihnachts-) Geschenke und Betriebsveranstaltungen in Höhe von zusammen EUR 551,00 pro Jahr und Mitarbeiter, der gesamte Betrag sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungspflichtig wird.

Maxi Fischer

Steuern und alles, was dazu gehört – das ist Maxis große Leidenschaft. Durch ihre jahrelange Erfahrung, die sie in Steuerberatungskanzleien sammeln konnte, weiß sie genau, welche Themen & Infomationen für Selbstständige am wichtigsten sind.