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Abschaffung der kalten Progression – Entlastungen für 2025

Die kalte Progression wurde 2023 in Österreich abgeschafft und die jährlich entstehende steuerliche Mehrbelastung abgegolten. So sieht die Entlastung für das nächste Jahr aus.

Die kalte Progression wurde 2023 in Österreich abgeschafft. Seitdem wird den Menschen die jährlich aufgrund der Inflation entstehende steuerliche Mehrbelastung abgegolten. In diesem Blogartikel zeigen wir dir, wie sich die Entlastung für das nächste Jahr zusammensetzt und in welcher Form, du davon profitierst.

Was ist die kalte Progression?

Kalte Progression tritt auf, wenn das Steuersystem die Inflation nicht berücksichtigt. Verdienen Menschen mehr, rutschen sie in eine höhere Steuerstufe und zahlen somit mehr Steuern. Das zusätzliche Einkommen muss jedoch die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die höheren Steuern decken – somit hätte man trotz höherem Einkommen eventuell sogar weniger Geld im Börserl als vorher.

Abschaffung der kalten Progression

Im Herbst 2022 hat der Nationalrat die Abschaffung der kalten Progression beschlossen. Bei den Tarifstufen wird jetzt die Teuerung automatisch berücksichtigt.

Das heißt, die Tarifstufen für die Ermittlung der Einkommensteuer und die Absetzbeträge werden automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate angepasst. Für das letzte Drittel muss die Bundesregierung konkrete Entlastungsmaßnahmen ausarbeiten.

Was ändert sich genau?

Alle Steuerstufen (außer der Höchststeuersatz von 55% für Einkommen ab 1 Million Euro) werden um knapp 4% angehoben. Hier sind die neuen Tarifstufen ab 2025:

  • Erste Tarifstufe: 13.308 Euro
  • Zweite Tarifstufe: 21.617 Euro
  • Dritte Tarifstufe: 35.836 Euro
  • Vierte Tarifstufe: 69.166 Euro
  • Fünfte Tarifstufe: 103.072 Euro

Die Absetzbeträge und der SV-Bonus werden komplett an die Inflationsrate angepasst. Das heißt, der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, der Verkehrsabsetzbetrag, der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag für Pendler und auch der Pensionistenabsetzbetrag werden um die Inflationsrate angehoben (Durchschnitt aus den Inflationsraten der Monate 07/2023 bis 06/2024).

Das letzte Drittel – Unterstützung für Familien und Unternehmen

Mit dem letzten Drittel der Entlastungssumme (651 Millionen Euro), für welches die Regierung jährlich neu über die Verwendung entscheidet, sollen 2025 Leistungsträger, Familien und Unternehmen unterstützt werden:

  • Kinderzuschlag: Für Alleinverdiener oder alleinerziehende Erwerbstätige mit geringem Einkommen gibt’s 60 Euro mehr pro Monat und Kind.
  • Tages- und Nächtigungsgelder: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen steigen auf bis zu 30 Euro, das Nächtigungsgeld auf 17 Euro.
  • Kilometergeld: Einheitlich 50 Cent pro Kilometer für Pkw, Motorräder und Fahrräder.
  • Öffi-Nutzung: Der Kostenersatz für die ersten 50 Kilometer auf Dienstreisen wird auf 50 Cent pro Kilometer erhöht.
  • Dienstwohnungen: Die sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht.
  • Erleichterungen auch für Kleinunternehmer: Auch kleine Unternehmen profitieren: Die Kleinunternehmergrenze wird auf 55.000 Euro angehoben. Das gilt sowohl für die Umsatz- als auch für die Einkommensteuer.

Zusammenfassend lässt sich sagen, die Abschaffung der kalten Progression bedeutet auch im Jahr 2025 deutliche Steuerentlastungen aufgrund der Abgeltung der Inflation.

Maxi Fischer

Steuern und alles, was dazu gehört – das ist Maxis große Leidenschaft. Durch ihre jahrelange Erfahrung, die sie in Steuerberatungskanzleien sammeln konnte, weiß sie genau, welche Themen & Infomationen für Selbstständige am wichtigsten sind.