Du hast sicher mitbekommen, dass es seit Jänner 2024 eine neue Gesellschaftsform in Österreich gibt, die speziell für die Bedürfnisse von Startups und innovativen Unternehmen entwickelt wurde. Die so genannte FlexKapG.
Was ist die FlexKapG?
Sie ist eine Hybridform zwischen der klassischen GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) und somit eine Kapitalgesellschaft. Sie ist geregelt in einem eigenen Gesetz, dem so genannten „Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz“, kurz „FlexKapGG“. Die Gründung einer FlexKapG muss durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages – bei einer Einpersonen-FlexKapG im Rahmen einer Errichtungserklärung – in Form eines Notariatsakts erfolgen. Das Mindestkapital beträgt 10.000 EUR , wovon 5.000 EUR eingezahlt werden müssen. Die FlexKapG erlaubt Mehrheitsentscheidungen ohne Einstimmigkeit aller Gesellschafter. Für die Übertragung von Unternehmensanteilen genügt eine einfache Schriftform, eine notarielle Beurkundung ist nicht mehr nötig und mit den so genannten „Unternehmenswertanteilen“ wurde eine spezielle Anteilsklasse geschaffen, die die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenserfolg erleichtern soll, ohne die Stimmrechtsverhältnisse zu verändern.
Unterschiede FlexKapG – Einzelunternehmen
Überlegst du gerade ein Unternehmen zu gründen oder bist du bereits Einzelunternehmer, haben wir hier für dich die Hauptunterschiede zwischen einer FlexKapG und einem Einzelunternehmen zusammengefasst:
Merkmal | FlexKapG | Einzelunternehmen |
Gründung und Kapital | Für die Gründung einer FlexKapG benötigst du einen Notariatsakt und ein Mindestkapital von 10.000 EUR, wovon 5.000 EUR eingezahlt werden müssen. | Ein Einzelunternehmen kannst du als natürliche Person ohne besondere Formalitäten und ohne die Einlage eines Mindestkapitals gründen. |
Haftung | Bei einer FlexKapG ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt, d.h. dein Privatvermögen ist geschützt. | Bei einem Einzelunternehmen haftest du als Inhaber mit deinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten deines Unternehmens. |
Vertretung und Entscheidungen | Eine FlexKapG wird von einem oder mehreren Geschäftsführern vertreten. | Ein Einzelunternehmen wird vom Inhaber selbst vertreten und geleitet. |
Rechnungslegung/ Buchführung | Eine FlexKapG unterliegt als Kapitalgesellschaft jedenfalls der Rechnungslegungspflicht und damit der Pflicht zur doppelten Buchführung und der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses. | Einzelunternehmen unterliegen der Rechnungslegungspflicht erst ab Überschreiten bestimmter Umsatzschwellenwerte (700.000 EUR in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Werden diese nicht überschritten, können für die Buchführung bzw Gewinnermittlung vereinfachend die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder bestimmte steuerliche Pauschalierungen gewählt werden. |
Steuern | Die FlexKapG unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer von 23 %. Erwirtschaftet die FlexKapG Verluste, fällt jedenfalls die Mindestkörperschaftsteuer iHv 500 EUR pro Jahr an. Gewinnausschüttungen unterliegen zudem der Kapitalertragsteuer iHv 27,5%. | Bei einem Einzelunternehmen unterliegt der Gewinn der persönlichen Einkommensteuer des Inhabers. |
Wenn du dir die Unterschiede in der Besteuerung mit Hilfe von Zahlen anschauen möchtest, bietet dir der Mindestumsatzrechner der WKO hier eine hervorragende Möglichkeit.
Wann ist die FlexKapG sinnvoll?
Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. Ziel des Gesetzgebers war es mit der FlexKapG eine Gesellschaftsform einzuführen, die vor allem auf die Bedürfnisse von innovativen Startups und schnell wachsenden Unternehmen zugeschnitten ist. Insbesondere die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung oder die Beteiligung von Investoren über die vereinfachte Ausgabe von Geschäfts- oder Unternehmenswert-Anteilen ist ein wesentlicher Vorteil.
Überlegst du zB wie du deine Mitarbeiter und ihre Talente an dein Unternehmen binden kannst, ist die Beteiligung am Unternehmenserfolg über Unternehmenswert-Anteile sicherlich eine tolle Sache. Verschwiegen werden sollte dabei aber nicht, dass auf dich als Unternehmer eine Menge Info- und Aufklärungspflichten zukommen.
Du musst dich also intensiv mit der Materie auseinandersetzen und solltest hierfür jedenfalls auch die Expertise deines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Notars hinzuziehen.
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