HomeBlogFakturierungRegistrierkassenpflicht verschoben?

Registrierkassenpflicht verschoben?

Kommt die Registrierkassenpflicht nun doch, oder wird sie vielleicht noch verschoben? Rainer Haude über dieses heikle Thema.

In seinem Urteil vom 15.03.2016 nimmt der VfGH zur Frage Stellung, ob die mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 eingeführte elektronische Registrierkasse verfassungskonform ist. Um es gleich vorweg zu nehmen: Die drei in einem Verfahren zusammengefassten Verfassungsbeschwerden zur Einführung der elektronischen Registrierkasse hatten keinen Erfolg. Die Registrierkasse bleibt. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) wurde durch die Masse der betroffenen Betriebe und die daher emotional geführte Debatte in der Wirtschaft mit Spannung erwartet.

Auswirkungen des VfGH-Urteils

Die klagenden Betriebe konnten einen Teilerfolg für sich verbuchen, weil der VfGH entschied, dass die Zeiträume, die zum Entstehen der Registrierkassenpflicht führen, frühestens mit Beginn der Geltung des Gesetzes, d.h. mit 01.01.2016, beginnen.

Praktisch heißt das, dass für die Beurteilung, ob ein Betrieb der Registrierkassenpflicht unterliegt oder nicht, der Monat Jänner 2016 heranzuziehen ist und nicht Zeiträume aus dem Jahr 2015. Da nach dem Gesetz die Registrierkassenpflicht mit dem viertfolgenden Monat nach diesem Beobachtungszeitraum beginnt, wäre der früheste Zeitpunkt, in dem eine Registrierkassenpflicht entstehen kann, der 01.05.2016. Der VfGH verschiebt mit seinem Urteil somit die Registrierkassenpflicht vom 01.01.2016 auf den 01.05.2016, d.h. um 4 Monate.

Für österreichische Betriebe bedeutet dies, dass sie möglicherweise ein paar Monate Luft haben, um sich Gedanken über die Wahl einer Registrierkasse zu machen. Nach dem bisherigen Willen des Gesetzgebers wäre der Beobachtungszeitraum für das Überschreiten der Umsatzgrenzen bereits im Jahr 2015 gelegen. D.h. ein Überschreiten der Umsatzgrenzen im September 2015 hätte dazu geführt, dass bereits ab 01.01.2016 eine Registrierkasse eingeführt werden muss.

Wie verhält sich das Urteil zur Straffreiheit bis 30.06.2016?

Im Herbst 2015 verfügte der Finanzminister per Erlass der Finanzverwaltung, dass Betriebe in zwei Etappen straffrei gestellt werden, wenn sie der Registrierkassenpflicht unterliegen, aber bis 30.06.2016 keine Registrierkasse führen.

Bis 31.03.2016 bleiben Betriebe generell straffrei, wenn sie keine Registrierkasse führen. Falls es zu einer Kontrolle der Betriebsprüfer kommt, so würde beraten.

In einem zweiten Schritt zwischen dem 01.04.2016 und 30.06.2016 bleiben Betriebe straffrei, wenn sie keine Registrierkasse führen, falls sie begründen können, warum die Umstellung auf eine elektronische Registrierkasse noch nicht erfolgt ist. Dies könnte z.B. sein, wenn ein Unternehmer nachweist, dass die Lieferfirma das Kassensystem noch nicht liefern und installieren konnte.

Diese per Erlass verfügte Straffreiheit der Unternehmer wird vom VfGH-Urteil nicht berührt. Das bedeutet, dass für den Zeitraum zwischen 01.05.2016 (= Beginn der Registrierkassenpflicht) und 30.06.2016 (= Ende der Straffreiheit) eine erlassmäßige Straffreiheit gilt. Insofern hat sich durch das VfGH-Urteil die Dauer der Straffreiheit von 6 Monate auf 2 Monate verkürzt.

Zusammenfassung

Zum Leidwesen vieler Betriebe wird also durch das VfGH-Urteil nicht grundsätzlich an der Registrierkassenpflicht gerüttelt. Allerdings tritt die Registrierkassenpflicht erst mit 01.05.2016 ein. Straffrei bleiben Betriebe, wenn sie zwar bereits per 01.05.2016 registrierkassenpflichtig wären, aber eine Begründung liefern können, warum die Registrierkasse noch nicht eingeführt wurde. Für alle Betriebe, die nicht bereits mit Jänner 2016 die Umsatzgrenzen zum Führen einer Registrierkasse überschreiten, (Jahresumsatz weniger als EUR 15.000 und Barumsätze bis EUR 7.500), beginnt die Registrierkassenpflicht erst mit dem viertfolgenden Monat, ab dem diese Grenzen erstmalig überschritten werden.

Kassa2go – Registrierkassen-App zu ProSaldo.net

Kassa2go ist die ergänzende Registrierkassen-Erweiterung zu ProSaldo.net, der All-In-One-Lösung für deine Selbstständigkeit. Mit Kassa2go erstellst du ganz einfach und schnell Barbelege, wie sie in der österreichischen Registrierkassen-Verordnung vorgeschrieben sind, direkt auf deinem Tablet.

  • Barverkauf über Artikelgruppen mit Artikel
  • Bonfunktionen: Suche, Nachdruck, Storno, Rabatte
  • Bondruck – sowohl auf A4 als auch auf Bondrucker
  • Artikelverwaltung mit Lager in ProSaldo.net
  • Kundenverwaltung in ProSaldo.net
  • Bareinzahlungen und –auszahlungen
  • Auch 2017 voll anerkannt
  • Für Android- und iOS-Tablets
Rainer Haude

Rainer Haude ist Unternehmer aus und mit Leidenschaft. Bereits während seiner Studienzeit gründete er seine erste Firma – und viele sollten folgen. Seine Passion ist es, mit innovativen Ideen und Ansätzen das komplexe Leben von Unternehmern einfacher machen. Mit dieser Motivation hat Rainer Haude ProSaldo.net gegründet. Heute engagiert er sich mit Begeisterung dafür, KMU zu finanziellem Erfolg zu verhelfen. Neben der Entwicklung von Software zur Unterstützung von Unternehmern arbeitet er als Business Coach und Mentor für Start-ups.