Nach vielen Diskussionen vor allem zwischen Vereinen und Gastronomie hat der Ministerrat am 20.06.2016 eine Änderung der Registrierkassenpflicht beschlossen.
Was ändert sich?
Kurz zusammengefasst sollen die Begünstigungen bei der Registrierkassenpflicht für gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Feuerwehr) vereinheitlicht werden. Geplant ist, dass Vereinsfeste im Ausmaß bis zu 72 Stunden im Jahr keiner Registrierkassenpflicht unterliegen. Eine ähnliche Begünstigung soll es für politische Parteien geben, solange der Jahresumsatz der Parteiorganisation (es dürfte die Ortsebene gelten) die Grenze von EUR 15.000 nicht überschreitet.
Ausnahmen
Für einige Betriebe dürfte interessant sein, dass zukünftig jene Umsätze von der Registrierkassenpflicht ausgenommen sein sollen, wenn diese außerhalb fester Räumlichkeiten, also z.B. im Freien, getätigt werden und ein Umsatz von EUR 30.000 nicht überschritten wird (kalte-Hände-Regelung). D.h. dass für die Ermittlung des Umsatzes nicht der Gesamtumsatz des Betriebes herangezogen wird, sondern nur der Umsatz, der per anno im Freien erzielt wird. Beispiel für eine solche Begünstigung wäre ein Gasthaus, das während der Sommermonate einen Eisstand im Freien betreibt. In diesem Fall kann der Umsatz über vereinfachte Losungsermittlung erfolgen. Weiterhin soll eine Ausnahme der Registrierkassenpflicht gelten für Alm-, Berg-, Schi- oder Schutzhütten, wenn diese einen Umsatz von EUR 30.000 nicht überschreiten.
Keine Anhebung der Umsatzgrenze
Ein Änderungswunsch vieler kleiner Betriebe hat sich leider nicht erfüllt: Die Wirtschaftskammer hatte sich dafür eingesetzt, dass Betriebe erst ab einem Jahresumsatz von EUR 30.000 der Registrierkassenpflicht unterliegen sollten. Diese Anhebung der Umsatzgrenze ging nicht durch den Ministerrat. Es bleibt bei der Registrierkassenpflicht ab einem Jahresumsatz von EUR 15.000 je Betrieb und Barumsätzen, die höher sind als EUR 7.500 je Betrieb und Jahr.
In der medialen Berichterstattung ist teilweise untergegangen, dass der Ministerrat auch eine zeitliche Verschiebung der Verpflichtung zur elektronischen Signatur der Belege beschlossen hat. Das Inkrafttreten für die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung wird vom 01.01.2017 auf den 01.04.2017 verschoben.
Was bedeutet nun dieser Ministerratsbeschluss? Der Beschluss ist noch kein Gesetz. Das Finanzministerium wird voraussichtlich in den nächsten Wochen einen Begutachtungsentwurf ausschicken. Bis die Änderungen zur Registrierkassenpflicht in Kraft treten, dürften noch einige Wochen bzw. Monate vergehen.
Update 7.7.2016: Am 6.7.2016 wurden die obigen Änderungen bereits im Nationalrat beschlossen.
Rainer Haude ist Unternehmer aus und mit Leidenschaft. Bereits während seiner Studienzeit gründete er seine erste Firma – und viele sollten folgen. Seine Passion ist es, mit innovativen Ideen und Ansätzen das komplexe Leben von Unternehmern einfacher machen. Mit dieser Motivation hat Rainer Haude ProSaldo.net gegründet. Heute engagiert er sich mit Begeisterung dafür, KMU zu finanziellem Erfolg zu verhelfen. Neben der Entwicklung von Software zur Unterstützung von Unternehmern arbeitet er als Business Coach und Mentor für Start-ups.