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Begriffe aus der Buchhaltung: Soll, Haben und Verrechnungskonto

Was hat es mit den Begriffen Soll, Haben und Verrechnungskonto im Zusammenhang mit der Buchhaltung auf sich?

In diesem Blogartikel erläutere ich die Unterschiede und Bedeutung der Begriffe Soll und Haben. Ebenso gehe ich näher auf den Begriff „Verrechnungskonto“ ein. Außerdem erfährst du, was mit Soll-Haben-Gleichheit gemeint ist.

Soll und Haben – das A & O jeder doppelten Buchhaltung

Auch wenn man nicht die Buchhaltung in einem Unternehmen macht, begegnen uns die Begriffe Soll und Haben eigentlich ständig, wenn wir uns den eigenen Kontoauszug anschauen. Da erfreut es uns, wenn auf der Habenseite ein höherer Betrag ausgewiesen ist als auf der Sollseite, weil dann das eigene Konto im Plus ist. Es ist sehr wichtig, die Begriffe „Soll“ und „Haben“ im Zusammenhang mit der Buchhaltung richtig zu verstehen.

Linke und rechte Kontenseite

Soll und Haben bezeichnen die beiden Seiten eines Kontos im Rechnungswesen. „Soll“ ist sozusagen die linke Kontenseite und „Haben“ die rechte Kontenseite.

Auch die Begriffe Soll-Konten und Haben-Konten sind bedeutend. Soll-Konten sind Konten mit linksseitigen Salden und Haben-Konten sind Konten mit rechtsseitigen Salden. Jede Buchung benötigt mindestens ein Soll- und ein Haben-Konto. Jeder Buchungssatz ist nach dem Schema „per Soll an Haben“ aufgebaut. Du kannst dir daher die einfache Eselsbrücke merken: „Wo ein per ist, ist auch ein an.“

Soll-Haben-Gleichheit

Soll-Haben-Gleichheit bedeutet lediglich, dass für jeden gebuchten Geschäftsfall folgender Grundsatz gelten muss: Betrag „Soll“ gleich Betrag „Haben“. Sind alle Geschäftsfälle gebucht, müssen die Sollbuchungen den Habenbuchungen entsprechen.

Die Bedeutung von Soll und Haben bei den Kontenarten

Soll und Haben sind je nach Kontenart verschieden. Es gibt Aktivkonten, Passivkonten, Aufwandskonten und Ertragskonten.

Ein Aktivkonto wird auf der linken Seite der Bilanz ausgewiesen, Beispiele für Aktivkonten sind Kassa, Bank und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Ein Passivkonto wird auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen, Beispiele für Passivkonten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Eigenkapital.

Beispiele für Aufwandskonten sind Mietaufwand und Büromaterial.

Beispiele für Ertragskonten: Umsatzerlöse oder gewährte Skonti.

Sowohl Aufwands- als auch Ertragskonten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens ausgewiesen.

Aktivkonten und Aufwandskonten

Bei einem Aktivkonto steht der Anfangsbestand auf der Soll-Seite des Kontos. Ein Aktivkonto erhöht sich auf der Sollseite und vermindert sich auf der Habenseite.

Bei Aufwandskonten stehen Zugänge auf der Sollseite und Abgänge auf der Habenseite.

Passivkonten und Ertragskonten

Bei einem Passivkonto stehen der Anfangsbestand sowie die Zugänge auf der Haben-Seite. Es vermehrt sich also auf der Habenseite. Auf der Soll-Seite werden die Abgänge gebucht, somit vermindert es sich auf der Sollseite.

Bei Ertragskonten stehen Zugänge auf der Habenseite und Abgänge auf der Sollseite.

Verrechnungskonten

Verrechnungskonten sind Hilfskonten, die man in der Buchhaltung bspw. dann benötigt, wenn sich Geschäftsfälle zu unterschiedlichen Zeitpunkten ereignen.

Beispiele:

  • Warenlieferungen, zu denen es noch keine Rechnung gibt.
  • Rechnungseingang, zu dem die Ware noch nicht geliefert wurde.

Dem Verrechnungskonto kommt eine Kontrollfunktion zu. Dies wird besonders beim Umsatzsteuerverrechnungskonto deutlich.

Beispielsweise werden die Salden des Vorsteuerkontos und des Umsatzsteuerkontos auf ein gemeinsames Umsatzsteuerverrechnungskonto übertragen. Das erzeugt große Übersichtlichkeit, da man dann auf einen Blick erkennen kann, ob man eine Verpflichtung oder Forderung an die Finanzbehörde hat. Enthält das Umsatzsteuerverrechnungskonto einen Saldo auf der Habenseite, dann muss man Geld an die Finanzbehörde abführen. Weist das Umsatzsteuerverrechnungskonto allerdings einen Sollsaldo auf, dann hat man einen Rückerstattungsanspruch gegenüber der Finanzbehörde, man darf also Geld einfordern.