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Unternehmensgründung – welche Rechtsform ist die richtige?

Du bist Neugründer? Gratuliere! Überlege aber rechtzeitig, welche Rechtsform für deine Firma passt. Hier findest du Vor- und Nachteile im Überblick.

In Österreich ist die Anzahl von Neugründungen stark steigend. Jeder möchte sein eigener Chef sein. Was du dir schon vorab überlegen solltest, ist, welche Rechtsform die richtige ist oder ob du dir einen Partner dazu holst. Grundsätzlich gibt es verschiedene Rechtsformen, die man in Betracht ziehen könnte. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die gängigen Rechtsformen in Österreich inkl. Vor- und Nachteilen.

Welche Rechtsformen gibt es in Österreich?

In Österreich stehen dir mehrere Rechtsformen zur Verfügung, die alle ihre spezifischen Vor- und Nachteile haben. Die wichtigsten sind:

  1. Einzelunternehmen (EPU)
  2. Offene Gesellschaft (OG)
  3. Kommanditgesellschaft (KG)
  4. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
  5. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  6. Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG)
  7. Aktiengesellschaft (AG)

Hinweis: Die Aktiengesellschaft (AG) wird in diesem Artikel nicht behandelt. Darüber hinaus gibt es noch Mischformen, die so genannten kapitalistischen Personengesellschaften wie zB die GmbH & Co. KG. Auch diese Rechtsformen werden in diesem Artikel nicht behandelt.

Einzelunternehmer (EPU)

Einzelunternehmer ist eine natürliche Person. Dabei handelt es sich um die meistverwendete Rechtsform bei Gründern.

Vorteile/Merkmale:

  • Rasche, einfache und kostengünstige Gründung
  • Kein Mindestkapital nötig
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ausreichend (bis zur Erreichung der Buchführungspflicht), für kleine Unternehmen bei Unterschreiten bestimmter Umsatzgrenzen auch Pauschalierungen möglich
  • Volle Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit

Nachteile:

  • Unbeschränkte, persönliche Haftung des Einzelunternehmers
  • Finanzierungsmöglichkeiten sind oft begrenzt
  • Arbeitsaufwand und Verantwortung liegen allein bei dir
  • Persönliches Einbringen der gewerberechtlichen Befähigung oder die Einstellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers

Rechte und Pflichten:

  • Du hast das alleinige Entscheidungsrecht über dein Unternehmen
  • Du bist verantwortlich für alle Verpflichtungen und Verbindlichkeiten
  • Die Gewinne gehören dir allein, aber auch Verluste trägst du vollständig

Personengesellschaft

Natürlich kannst du dich auch für eine Personengesellschaft entscheiden. Hier unterscheidet man zwischen der offenen Gesellschaft (OG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR). Bei allen Personengesellschaften handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern.

Die offene Gesellschaft (OG)

Vorteile/Merkmale:

  • Rasche und einfache Gründung (Gesellschaftsvertrag kann auch in mündlicher Form stattfinden; die schriftliche Form ist aber empfehlenswert)
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ausreichend (bis zur Buchführungspflicht)
  • Gemeinsame Geschäftsführung mit mindestens einem weiteren Gesellschafter oder Einzelgeschäftsführung möglich
  • Geteilte Verantwortung und Arbeitsaufwand
  • Keine Mindesteinlage notwendig
  • Es genügt, wenn ein Gesellschafter die gewerbliche Berechtigung erbringt

Nachteile:

  • persönliche, unbeschränkte und solidarische Haftung aller Gesellschafter (auch mit dem Privatvermögen, auch bei Beschränkung der Vertretungs- und/oder Geschäftsführerbefugnis
  • Entscheidungen müssen im Konsens getroffen werden, was zu Konflikten führen kann
  • Komplexere Struktur als ein Einzelunternehmen

Rechte und Pflichten:

  • Alle Gesellschafter sind gleichberechtigt und haften solidarisch
  • Gewinne und Verluste werden nach Gesellschaftsvertrag verteilt
  • Die Geschäftsführung liegt bei allen Gesellschaftern gemeinsam

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Bei der Kommanditgesellschaft gibt es mindestens einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einen beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten).

Vorteile/Merkmale:

  • Kombination aus beschränkter und unbeschränkter Haftung: Komplementäre haften unbeschränkt, Kommanditisten nur mit ihrer Einlage
  • Rasche und einfache Gründung (keine Formvorschriften beim Vertrag)
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ausreichend (bis zur Bilanzierungspflicht)
  • Flexible Gestaltung der Rolle des Kommanditisten (echtes Dienstverhältnis bzw. selbstständig erwerbstätig)
  • Flexibilität in der Kapitalbeschaffung durch Aufnahme von Kommanditisten
  • Es genügt, wenn ein Komplementär gewerberechtliche Befähigung einbringt
  • Komplementär hat die alleinige Geschäftsführung

Nachteile:

  • Komplexere Gründungsformalitäten und höhere Verwaltungskosten
  • Persönliche, unbeschränkte und unmittelbare Haftung des Komplementärs
  • Kommanditisten haben eingeschränkte Kontrollrechte

Rechte und Pflichten:

  • Der Komplementär führt die Geschäfte und haftet unbeschränkt
  • Kommanditisten sind eher Kapitalgeber und haften nur mit ihrer Einlage
  • Gewinnverteilung erfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts schließen sich zwei oder mehr natürliche Personen zusammen, die ihre Vermögensgegenstände und ihre Arbeitskraft zusammen nützen wollen.

Vorteile/Merkmale:

  • Rasche, einfache und kostengünstige Gründung
  • Keine gesetzlichen Formvorschriften für den Gesellschaftsvertrag erforderlich
  • Keine Mindesteinlage oder Stammkapital vorgeschrieben
  • Flexibilität in der Organisation

Nachteile:

  • Über das Vermögen dürfen alle Gesellschafter nur gemeinsam verfügen
  • Gesellschafter haften unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft, dh auch mit dem Privatvermögen
  • Gesellschaft kann selbst keine Rechtsgeschäfte abschließen
  • Kann nicht ins Grundbuch bzw. Firmenbuch eingetragen werden
  • Kann auch nicht ins Marken- und Patentregister eingetragen werden (nur die Gesellschafter können eingetragen werden)
  • Gemeinsame Entscheidungsfindung notwendig
  • Weniger Anerkennung im Geschäftsverkehr
  • Für den Fall, dass der Umsatz der GesbR die Rechnungslegungsgrenzen übersteigt, muss sie als OG oder KG in das Firmenbuch eingetragen werden.

Rechte und Pflichten:

  • Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch
  • Gewinne und Verluste werden nach Vereinbarung aufgeteilt
  • Geschäftsführung wird von allen Gesellschaftern gemeinsam wahrgenommen

Kapitalgesellschaft

Es ist auch möglich eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Hierfür kommen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) oder die Aktiengesellschaft (AG) in Frage. Die Gesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH bietet eine gute Balance zwischen Flexibilität, rechtlicher Sicherheit und administrativen Anforderungen, was sie besonders attraktiv für kleine bis mittelgroße Unternehmen macht.

Vorteile/Merkmale:

  • Risiko ist auf die Kapitaleinlage der Gesellschafter reduziert
  • juristische Person mit Rechtspersönlichkeit
  • keine direkte und persönliche Haftung der Gesellschafter
  • Kann auch als Einpersonen-GmbH gegründet werden

Nachteile:

  • Mindeststammkapital EUR 10.000,-, davon muss die Hälfte eingezahlt werden
  • Gesellschaftsvertrag, der schriftlich in einem speziellen Notariatsakt erfolgen muss
  • erst mit der Eintragung im Firmenbuch rechtskräftig
  • Verpflichtung zur doppelten Buchführung
  • Mindestkapital erforderlich
  • strenge Gläubigerschutznormen

Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG)

Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) ist eine relativ neue Rechtsform in Österreich, die Elemente der GmbH und der Aktiengesellschaft kombiniert.

Vorteile/Merkmale:

  • Ähnlich wie bei der AG können Anteile leicht übertragen und neue Investoren gewonnen werden.
  • Eigene Anteilsform für eine einfache Beteiligung der eigenen Mitarbeiter am Unternehmen
  • Die Haftung der Gesellschafter ist auf das eingebrachte Kapital beschränkt, was ein großes Risiko bei Geschäftsfehlschlägen minimiert.
  • Im Vergleich zur GmbH/AG sind die Gründungsformalitäten und laufenden Verwaltungspflichten weniger umfangreich und kostspielig.
  • Kann auch als Einpersonen-FlexKapG gegründet werden

Nachteile:

  • Auch hier beträgt das Mindeststammkapital EUR 10.000, wovon mind. EUR 5.000 eingezahlt werden müssen.
  • Aufgrund der Neuheit können sich Änderungen in der Gesetzgebung ergeben, die Unsicherheiten für Gründer schaffen.
  • Obwohl die FlexKapG flexibler ist, kann die Strukturierung der Unternehmensführung und Kapitalaufbringung komplexer sein als bei einfacheren Rechtsformen wie dem Einzelunternehmen.

Rechte und Pflichten:

  • Die Rechte der Gesellschafter sind in den Statuten festgelegt und können je nach Vereinbarung variieren. Sie haben das Recht auf Gewinnbeteiligung und auf Mitbestimmung in wesentlichen Unternehmensangelegenheiten.
  • Die Geschäftsführung kann flexibel gestaltet werden, oft durch einen oder mehrere Geschäftsführer.
  • Ähnlich wie bei der GmbH müssen Jahresabschlüsse erstellt und offengelegt werden, jedoch sind die Anforderungen weniger streng als bei der AG.

Welche ist die passende Rechtsform für dein Unternehmen?

Eine pauschale Antwort können wir auf diese Frage leider nicht liefern. Die richtige Rechtsform hängt von vielen Faktoren (wie zB deiner persönlichen/finanziellen Situation oder auch deiner Geschäftsidee) ab. Lass dich vor der Gründung auf jeden Fall beraten. Egal, ob du einen Steuerberater, einen Unternehmensberater oder Angebote der Wirtschaftskammer (zB Gründerservice) zu Rate ziehst: Überlege dir vorher gut, welche Rechtsform du für dein Unternehmen wählst – eine Umgründung ist nicht zur zeitaufwendig, sondern auch kostspielig.

Exkurs: Wann muss ich eine doppelte Buchhaltung führen?

Wenn es sich bei deinem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft handelt – also eine GmbH oder eine AG, bist du verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen. Bei anderen Rechtsformen wie Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaft (KG) oder Offene Gesellschaft (OG) gilt die Pflicht zur doppelten Buchführung erst, sobald du gewisse Umsatzgrenzen erreichst bzw. überschreitest:

  • Überschreitung des Jahresumsatzes von EUR 700.000 Euro in zwei direkt aufeinanderfolgenden Jahren
  • Bei Überschreitung des Jahresumsatzes von EUR 1.000.000 muss im darauffolgenden Jahr eine doppelte Buchhaltung gemacht werden.

http://rechtsform.wkoratgeber.at/

https://www.gruenderservice.at/site/gruenderservice/beratung-kontakt/Beratung-und-Kontakt.html

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Unternehmensgruendung_Wahl_der_Rechtsform.html

Birgit Linder

Birgits Kreativität ist grenzenlos. Seit 2010 liefert sie als Content Manager Texte, Beiträge und Inhalte für ProSaldo.net und begeistert die Zielgruppe mit Inhalten rund um das Thema Selbstständigkeit.