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Ermäßigter befristeter Steuersatz 5% in Österreich

Steuersätze in Österreich von 10% und 13% auf 5% gesenkt. Was passiert in der Umsatzsteuervoranmeldung?

UVA Kennzahl 090

Zum 1.7.2020 trat in Österreich für die Branchen Gastronomie, Hotellerie, Kultur und im Publikationsbereich zur weiteren Unterstützung in Folge der Coronakrise eine Senkung der Steuersätze in Kraft. Diese Begünstigung besagt, dass die üblichen Steuersätze von 10% und 13% befristet vom 1.7.2020 bis einschließlich 31.12.2020 für Umsätze im gleichen Zeitraum auf 5% gesenkt werden.

In diesem Blogartikel haben wir die wichtigsten Facts sowie weiterführende Links zusammengefasst, um dich bei der Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung (U30) optimal zu unterstützen.

Wann gilt der befristete Steuersatz von 5%?

Gastronomie

  • wenn Speisen und Getränke vor Ort konsumiert werden
  • wenn warme Speisen abgeholt oder zugestellt werden
  • wenn erworbene Speisen mitgenommen und nicht zum sofortigen Verzehr bestimmt sind
  • wenn es sich um Gassenverkauf oder Catering handelt

Hotellerie

  • bei Speisen und Getränken im Bereich der Beherbergung
  • bei Beherbergung in Wohn- und Schlafräumen
  • bei Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke

Kulturbranche

  • bei Einfuhr und Lieferung von Kunstgegenständen
  • bei Umsätzen aus Tätigkeit als Künstler/Schausteller
  • bei Veranstaltungen im Musik-/Theaterbereich, inkl. Film- und Zirkusvorführungen
  • bei Museen, zoologischen Gärten und Naturparks

Publikationsbereich

  • Büchern, Broschüren, Zeitungen
  • bei Lieferungen, Einfuhren und Erwerbe von Waren
  • bei elektronischen Publikationen

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich/Bundesministerium für Finanzen (Stand: 13. Juli 2020)

Bitte beachte, dass dies nur ein Auszug der Bestimmung ist.

Was muss ich bezüglich dem Steuersatz von 5% bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung (U30 Formular) beachten?

Die damit verbundenen Änderungen spiegeln sich im U30-Formular wider. Für die gesenkten Steuersätze von 5% gibt es zwei neue Kennzahlen (009 und 010) für den Zeitraum 1.7.2020 – 31.12.2020.

Die aktuellste Version des U30-Formulars findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen oder direkt in ProSaldo.net in deinen Reports.

Kennzahl 009

Diese Kennzahl ermittelt die Bemessungsgrundlage für die 5% USt-Beträge und ist sowohl im Formular als auch direkt in ProSaldo.net unter dem neuen Absatz 4.20 „5% für Umsätze gemäß § 28 Abs. 52 Z 1 vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020“ zu finden.

UVA Kennzahl 090

Kennzahl 010

Diese Kennzahlt ermittelt die Bemessungsgrundlage für die 5% der Erwerbsteuerbeträge (IG Erwerbe) und ist sowohl im Formular als auch direkt in ProSaldo.net unter dem neuen Absatz 4.33 „5% für Umsätze gemäß § 28 Abs. 52 Z 1 vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020“ zu finden.

Hier ist die jeweilige Bemessungsgrundlage einzutragen. In ProSaldo.net übernimmt das System das für dich, wenn du beim Buchen einen der Steuercodes für 5% auswählst.

Steuercodes in ProSaldo.net

Folgende neuen Steuercodes für den Steuersatz von 5% stehen dir in ProSaldo.net zur Verfügung:

  • 205 (Vorsteuer 5 %)
  • 305 (Umsatzsteuer 5 %)
  • 605 (Eigenverbrauch 5 %)
  • E205 (innergemeinschaftlicher Erwerb 5 %)
  • L205 (Sonstige Leistung EU empfangen 5 %)

Bitte beachte, dass keine Konten automatisch vom System angelegt werden. Falls du für den neuen Steuersatz eigene Konten verwenden möchtest, lege diese bitte über „Einstellungen“ – „Konten“ an.

Eine Anleitung dazu findest du im Blogartikel „Der Kontenplan in ProSaldo.net“.

In ProSaldo.net sieht das dann zB so aus:

Kennzahl 009:

Kennzahl 010:

Weiterführende Infos

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/faq-ermae%C3%9Figter-steuersatz-gastronomie,-kultur-und-publikationen.html