Derzeit läuft eine Förderung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) zur Unterstützung von Projekten, mit denen KMUs der Einstieg in oder die Verbesserung von einer nachhaltigen bzw. klimaneutralen Wirtschaftsweise erleichtert werden soll.
Mit dem sogenannten „FFG-Ökoscheck“ wurde ein Anreiz für KMU geschaffen, neue Innovationen zu entwickeln oder auch bestehende Innovationen voranzutreiben und CO2 zu reduzieren.
Die wichtigsten Eckdaten
Wer wird gefördert?
Der Antrag kann von KMU, Einzelunternehmer mit Firmenbuchnummer oder UID-Nummer und gemeinnützige Organisationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich eingebracht werden. Wurde bereits mit einem Öko-Scheck gefördert, ist keine weitere Öko-Scheck-Förderung möglich.
Was genau als KMU zählt, kannst du in der KMU-Definition auf der FFG-Website nachlesen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Gesamtkosten dürfen max. EUR 15.000 betragen. Durch den Ökoscheck gefördert werden pro Projekt max. EUR 12.000 bzw. 80% der Kosten.
Wie lange läuft das Projekt?
Die Laufzeit ist auf zwölf Monate beschränkt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bis wann kann ich mein Projekt einreichen?
Eine Einreichung ist noch bis zum 8. April 2024 möglich.
Was genau wird mit dem Ökoscheck gefördert?
- Entwickeln von innovativen Produkten und Dienstleistungen (zB Produkte aus nachwachsenden Materialien oder Produkte aus 100% Wiederverwertung)
- Entwickeln von nachhaltigen Geschäftsmodellen (zB digitale Plattformen für einen Wiederverkauf oder Angebote zu Produktreparaturen)
- Nachhaltiges Gestalten von Produkten (zB ökologisches Produktdesign oder verbesserte Recyclingfähigkeit)
- Nachhaltiges Organisieren von Beschaffungen (zB Einkauf regionaler Produkte oder Dienstleistungen)
- Umweltfreundliche Gestaltung von Transporten (zB durch Transportbündelung)
- uvm.
Mehr Beispiele für geförderte Projekte findest du auf der Informationsseite der FFG über den Ökoscheck.
Wer wird nicht gefördert?
- Organisationen, die bereits mit einem Öko-Scheck gefördert wurden
- Großunternehmen (Verbundene Unternehmen, zum Beispiel Mutter- und Tochterunternehmen, werden als ein Unternehmen gewertet)
- Einzelunternehmen ohne Firmenbuchnummer bzw. UID-Nummer
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR)
- Unternehmen in Gründung
- Unternehmen, die laut De-minimis Verordnung ausgeschlossen sind (z. B. Unternehmen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse etc.)
- (Privat-) Universitäten und Fachhochschulen
- Schulen
- Gemeinden und Selbstverwaltungskörper
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Was wird nicht gefördert?
- Investitionen und Anschaffungen (zB Geräte, Fahrzeuge)
- Sach- und Materialkosten (zB Bücher, Zeitschriften)
- Reisekosten
- Externe Weiterbildungskosten
- Marketing
- Anwaltskosten
- Externe Projektmanagementkosten
Einreichung
Das Projekt für den Ökoscheck kann direkt mit dem USP-Login eingereicht werden.
Die Einreichung erfolgt online im eCall, dem elektronischen Einreichsystems der FFG. Du musst dabei eine kurze inhaltliche Beschreibung deines Projektes sowie eine einfache Kostenplanung bzw. Beschreibung der Kosten abgeben.
Wenn dein Antrag positiv geprüft wurde, bekommst du per eCall eine bedingte Förderungszusage. Beachte, dass die Prüfung erst nach dem Ende des Einreichzeitraums startet.
Mehr Infos zur Einreichung findest du auch in den FAQs zum Ökoscheck.
Birgits Kreativität ist grenzenlos. Seit 2010 liefert sie als Content Manager Texte, Beiträge und Inhalte für ProSaldo.net und begeistert die Zielgruppe mit Inhalten rund um das Thema Selbstständigkeit.